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Jeder Apfel zählt!

Äpfel gehören ins Glas

Die Keltersaison ist auch dieses Jahr wieder in vollem Gang. Grund genug für Possmann und Co., die Streuobstwiesenbesitzer zur Ernte zu bitten.
Mit der aktuellen Kampagne „Äpfel gehören ins Glas“ rufen die Mitglieder des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien mit der Naturschutz-Akademie Hessen und der MGH Gutes aus Hessen GmbH insbesondere die Streuobstwiesenbesitzer und –pächter zur Ernte ihrer Äpfel auf. Wer den richtigen Erntezeitpunkt abwartet und seine Äpfel dann zur Kelterei bringt, sorgt nicht nur dafür, dass es genug hessischen Apfelsaft und –wein gibt, sondern wird im besten Fall auch noch von der Kelterei belohnt. Je nach individueller Mindestabnahmemenge bezahlen die Kelterer jedes Apfel-Kilo in bar oder mit einem Gutschein. Je mehr reifes und einwandfreies Kelterobst gebracht wird, desto vielfältiger ist auch das Apfelwein-Sortiment. Über 40 hessische Keltereien produzieren sortenreinen und alkoholfreien Apfelwein, Apfel-Schaumwein und diverse Mix-Varianten.

Obwohl das Wetter im Mai und Juni für die Streuobstwiesen nicht optimal gewesen ist, erwarten die Kelterer einen höheren Ernteertrag als im letzten Jahr. „Die Qualität der Äpfel garantiert uns einen geschmacksintensiven Süßen sowie einen vollmundig-süffigen Apfelwein“, freut sich Dr. Johanna Höhl, Vize-Vorsitzende des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. und Geschäftsführerin der Kelterei Höhl. Peter Possmann, der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. und Geschäftsführer der Kelterei Possmann sieht die Äpfel-Ernter auch als Umweltschützer, denn „hessische Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen und ihr Erhalt liegt uns sehr am Herzen“.

Streuobstwiesenbesitzer und –pächter, die aus Zeitgründen nicht selbst ernten, können bei Naturschutzverbänden oder anderen Organisationen nach Unterstützung fragen. Spaziergänger, die sich jetzt freuen, fremdes Streuobst einsammeln und eine Belohnung absahnen zu können, sollten aber vorsichtig sein: auch nicht-eingezäunte Streuobstwiesen sind Privateigentum, daher ist eine Erlaubnis des Besitzers für das Aufsammeln der Äpfel nötig.
 
4. Oktober 2013, 16.47 Uhr
Leonie Trebing
 
 
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