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Am Pranger

Restaurant verstößt gegen Hygienevorschriften

Seit dem 1. September müssen Lebensmittelbehörden laut Gesetz jedwede Missachtung von Hygienevorschriften bekannt geben. Frankfurt hat jetzt als erste hessische Kommune einen Verstoß öffentlich gemacht.
„Im Betriebsküchenbereich wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen“ – steht es auf der Webseite www.lebensmittelinformationen.hessen.de über die Coa-Filiale in der Kaiserstraße. Welcher Bereich, beziehungsweise welche Lebensmittel genau mit dieser Aussage gemeint sind, kann der Verbraucher nicht einsehen. Die Geschäftsführer von Coa, die Gebrüder Bienenstamm, waren derzeit noch nicht für eine Stellungnahme erreichbar, aber das JOURNAL FRANKFURT wird weiterhin versuchen zu ergründen, wie die Betreiber der Kette zu dieser Veröffentlichung stehen. Klar ist, dass betroffene Unternehmen vor Veröffentlichung dieser Daten angehört werden müssen und der Eintrag über den Verstoß nach sechs Monaten wieder von der Internetseite verschwindet.
 
2. November 2012, 18.19 Uhr
kat
 
 
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