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Foto: Dirk Ostermeier
Foto: Dirk Ostermeier

Bornheim und das Ordnungsamt

Sperrstunde für die Lebensfreude?

In Bornheim scheint das Ordnungsamt oftmals sehr genau hinzuschauen – nun hat es auch Luzie Hartels Kultkneipe namens Lebensfreude Pur in der Mainkurstraße 19 erwischt.
Seit 1998 führt Luzie Hartel die Lebensfreude Pur in Bornheim, die mittlerweile nicht einfach nur Kneipe, sondern vor allem eine Institution in Bornheim ist. Doch nun scheint das Ordnungsamt der Kneipe die Lebensfreude nehmen zu wollen: Die Stadt beruft sich auf die Sperrstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens, im Volksmund auch als Putzfrauenstunde bekannt.

Vor zwei Wochen stürmte das Ordnungsamt um kurz nach 5 Uhr ( das dritte Mal seit 2013) mit mehreren Beamten die Lebensfreude, hämmerte draußen an die Tür, da der Laden bereits geschlossen hatte, warf die wenigen Gäste heraus, die ihre Gläser noch austrinken wollten, und drohte mit Bußgeld. Hartel ist von der Willkür der Kontrolleure empört: „Es gab keine Beschwerden von den Anwohnern. Wir haben ab 5 Uhr immer die Rollladen unten und es ist leise“, so die Inhaberin. „Man muss beinahe denken, man sei wieder in einer Diktatur“, empört sich die Gastwirtin. Dass von der Lebensfreude Pur keine Lärmbelästigung ausgeht, wurde längst von der Lärmschutzbehörde belegt: Drei Kontrollen wegen Emissionsschutz brachten keinen Verstoß gegen das Emissionsgesetz ans Tageslicht, informiert sie.

„Früher gab es in jedem Stadtteil zwei Nachtkneipen“, erzählt Hartel. Heute zählt die Lebensfreude Pur hingegen zu einer Rarität in Bornheim und ist zugleich Anziehungspunkt zu später Stunde für andere Gastronomen, Bornheimer und Frankfurter Nachteulen. Hartel, die seit jeher für ihre Rechte kämpft – zum Beispiel anlässlich der Einführung des allgemeinen Rauchverbots – hat einen „Antrag auf Aufhebung der Sperrstunde zwischen fünf und sechs Uhr wegen öffentlichen Interesses“ gestellt, der von der Stadt abgewiesen wurde. Der Widerspruch läuft, jedoch wurde der Forderung auf eine Anhörung bis dato nicht entsprochen. Ein öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit liegt nach § 12 der Gaststättenverordnung (kurz: GastVO) dann vor, wenn die Leistung der Gaststätte auch während der Sperrzeit, in diesem Fall von fünf bis sechs Uhr, beansprucht werde. Der Wunsch nach einer Sperrzeitverkürzung/Aufhebung müsse dabei das Interesse an einer Sperrzeit überwiegen.

Die Stadt, so die schriftliche Begründung, erkennt kein Bedürfnis der Öffentlichkeit nach einer Nachtkneipe in Bornheim. Die Aufgabe, vor der Hartel nun steht, ist es zu beweisen, dass entgegen der Meinung der Stadt sehr wohl ein öffentliches Interesse besteht. Aus diesem Grund ruft sie ihre Gäste dazu auf, sich für die Lebensfreude einzusetzen.

Wer die Lebensfreude Pur unterstützen möchte, soll bitte dahingehend auf der Facebook-Seite der Lebensfreude Pur seine Stimme abgeben oder auch gerne eine ausführliche Mail an info@lebensfreude-pur.com senden.

Lebensfreude Pur, Bornheim, Mainkurstraße 19, Mo–Fr ab 19 Uhr, Sa/So ab 22 Uhr
 
7. November 2014, 11.00 Uhr
Vera Kuchler
 
 
Fotogalerie:
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