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Foto: © Roman Wimmers
Foto: © Roman Wimmers

Testpflicht für Innengastronomie

DEHOGA Hessen sieht Wettbewerbsnachteil

Im Gegensatz zu allen benachbarten Bundesländern gilt in Hessen trotz weitreichender Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiterhin eine Testpflicht für die Innengastronomie. Der DEHOGA Hessen sieht darin einen deutlichen Wettbewerbsnachteil.
Nachdem in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen unlängst die Testpflicht für die Innengastronomie aufgehoben wurde, gilt dies seit Freitag, 2. Juli, auch in Rheinland-Pfalz – und somit in allen sechs an Hessen angrenzenden Bundesländern. In Hessen selbst ist eine Aufhebung der Testpflicht in der Innengastronomie nicht vorgesehen, wie aus den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts vom 25. Juni hervorgeht. Nach Ansicht des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen sei dies nicht begründbar und verursache überdies einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für das hiesige Gastgewerbe.

Umständlich und unwirtschaftlich

Natürlich würden sich viele Vertreter:innen der Hotellerie und Gastronomie über die zunehmenden Lockerungen für das Gastgewerbe in Hessen freuen. Vor allem die Aufhebung der Testpflicht für die Außengastronomie wird allgemein begrüßt. Schließlich sei es gerade in ländlichen Gegenden mit schwächerer Testinfrastruktur mitunter umständlich, vor einem Besuch im Biergarten ein Testcenter aufzusuchen. Allerdings sei ein niedrigschwelliger Zugang zur Außengastronomie allein wenig hilfreich – und dies nicht nur aufgrund der starken Abhängigkeit von guten Witterungsbedingungen. Vonseiten des hessischen DEHOGA heißt es hierzu: Generell kann die Mehrheit aller Betriebe nachweislich nicht über die Außenflächen alleine wirtschaftlich betrieben werden.

Frust und wirtschaftlicher Schaden

Angesichts einer am Freitag, 2. Juli, landesweiten Inzidenz von 7,0 und einigen Kreisen mit einer Inzidenz von 0,0 sowie den intensiven Schutzkonzepten, Abstandsregelungen und der Kontaktdatenerfassung sei die Aufrechterhaltung einer Testpflicht für die Innengastronomie in Hessen nicht mehr vermittelbar, erklärt der Präsident des DEHOGA Hessen, Gerald Kink, und betont: „Erst recht nicht, wenn die Gäste einfach in allen Nachbarbundesländern ohne Test die Gastronomie besuchen können.“ Das sorge für Frust und Unverständnis bei Vertreter:innen der Hotellerie und Gastronomie.

Es gehe aber nicht nur um Frust und Unverständnis, sondern vor allem um einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für das hessische Gastgewerbe und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden: „Gerade im zweiten ‚Corona-Sommer‘ ist die Bedeutung unseres Bundeslandes als Urlaubsdestination besonders hoch. Mit dem Verweis auf die liberaleren Regelungen aller unserer Nachbarn, werden die Betriebe nicht nur unter Druck gesetzt, sondern ganz besonders in den Grenzregionen bewusst gemieden.“ Angesichts dieser Situation teilte Julian Wagner, Geschäftsführer des DEHOGA Hessen, mit: „Wir haben unlängst die Landesregierung aufgefordert, diesen Regelungszustand zu überdenken und zuletzt am Mittwoch konkret die Aufhebung der Testpflicht in der Innengastronomie gefordert.“
 
2. Juli 2021, 15.23 Uhr
srs
 
 
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