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Foto: Staatskanzlei / T. Lohnes
Foto: Staatskanzlei / T. Lohnes

Vorläufiges Ende der Corona-Schließungen

Restaurants dürfen ab 15. Mai wieder öffnen

Das hessische Corona-Kabinett hat entschieden: Ab dem 15. Mai dürfen Gastronominnen und Gastronomen wieder öffnen – auch die Innenräume der Lokale, das aber unter erheblichen Einschränkungen.
Anders als in Bayern gibt es in Hessen keine gestaffelte Öffnung der Restaurants. Ab dem 15. Mai dürfen auch in Frankfurt sämtliche Gastronomien wieder ihren Betrieb aufnehmen. Auch Übernachtungen in Pensionen, Hotels und Ferienwohnungen sind wieder erlaubt. Nur Clubs und Diskotheken müssen weiterhin geschlossen bleiben. Für die Gastronomie gelten strenge Auflagen. Besonders hart für Frankfurts Wirtinnen und Wirte, die dank hoher Mieten eigentlich darauf angewiesen sind, jeden Quadratmeter Fläche optional zu nutzen: Pro 5 Quadratmeter darf nur ein Gast bewirtet werden, außer es handelt sich um Familien, Haushaltsmitglieder oder Mitglieder zweier Hausstände. Das Candle Light Dinner ist also wieder legal, das Ausgehen mit der Fußballmannschaft noch nicht. Außerdem gibt es in der Gastronomie eine Maskenpflicht, allerdings nur für Service- und Küchenpersonal.

„Heute gehen wir einen sehr großen Schritt", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag, betonte aber auch: „Wir sind immer noch in der Pandemie." Deshalb gelte die neue Verordnung vorerst nur bis zum 5. Juni. „Der Zuwachs an Freiheit setzt immer ein Vertrauen in die Bevölkerung voraus", sagte Bouffier. Bund und Länder haben gemeinsam eine bestimmte Schwelle beschlossen: Kommunen, die binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit Covid-19 pro 100 000 Einwohnern registrieren, müssen handeln. Auch eine erneute Schließung der Gastronomie ist dann möglich.
 
7. Mai 2020, 19.45 Uhr
jps
 
 
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