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Foto: Sarah Kilian/Unsplash
Foto: Sarah Kilian/Unsplash

Corona-Regeln für die Gastronomie

Hessens Fünf-Quadratmeter-Regel fällt

Viele Gastronomen hatten gegen den hessischen Sonderweg geklagt, nachdem pro fünf Quadratmetern Gastraum nur ein Gast erlaubt war. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat sich dem Druck aus der Branche gebeugt.
Seit Ende Mai ist es in Deutschland wieder möglich, ein Restaurant zu besuchen. Dabei hat jedes Bundesland eigene Regeln gesetzt, wie die Gastronomie Corona-Ansteckungen verhindern kann. Dabei war Hessen bisher einen Sonderweg gegangen. Während in 15 Bundesländern die Gäste nur so verteilt werden mussten, dass zwischen Tischgruppen jeweils die 1,5 Metern Mindestabstand eingehalten werden, hat Hessen zusätzlich eine Obergrenze verhängt, nach der in einem Restaurant insgesamt nur so viele Gäste sitzen dürfen, dass auf Fünf Quadratmeter Fläche eine Person kommt.

Was erstmal nach einer sinnvollen Maßnahme klingt, Mindestabstände einzuhalten, hat in der Praxis seltsame Konsequenzen. „Wenn ich 100 Quadratmeter Fläche habe, dann darf ich maximal 20 Gäste bewirten“, erklärt Thomas Klüber, Betreiber des Oosten, des Walden und des Café Utopia. Dabei dürfen sich unter bestimmten Umständen durchaus mehrere Gäste in einer Fünf-Quadratmeter-Parzelle aufhalten – zum Beispiel dann, wenn sie einen gemeinsamen Hausstand bilden. Um bei Klübers Beispiel zu bleiben: Sitzt eine Familie mit drei Kindern an einem Tisch in dem 100 Quadratmeter großen Restaurant, dann dürfen auf den restlichen 95 Quadratmetern nur noch 15 Gäste bewirtet werden. Kommt noch eine vierköpfige Familie hinzu, dann sind auf den restlichen 90 Quadratmetern nur noch 11 Gäste erlaubt. „Da sitzt du dann einsam und allein in einer großen Halle. Das erschließt sich uns nicht“, sagt Klüber.

Jetzt hat Hessen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir nachgegeben. Ab Donnerstag, 28. Mai, gilt die Fünf-Quadratmeter-Regel in Hessen nicht mehr. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung der hessischen Landesregierung“, sagt Gerald Kink, Präsident der Dehoga Hessen. „Die Lage bleibt unter den aktuellen Geboten zu Abstand und Schutzkonzepten weiter schwierig genug. Das Hemmnis der Fünf-Quadratmeter-Regel war eine zusätzliche Fessel, und es ist gut, dass die Branche von dieser befreit ist." Ab jetzt gilt auch in Hessen die Regel: Es dürfen beliebig viele Gäste in ein Lokal, solange zwischen den einzelnen Tischgruppen ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt bleibt und eine Tischgruppe aus Mitgliedern von maximal zwei Haushalten besteht.

Damit herrscht jetzt insofern Fairness, dass für Hessens Gastronominnen und Gastronomen dieselben Regeln gelten, wie in allen andern Bundesländern. Wie lange diese Regeln wiederum halten, wird allerdings auch davon abhängen, ob der Ausbruch in einem Restaurant in Leer ein Einzelfall bleibt.
 
26. Mai 2020, 14.55 Uhr
jps
 
 
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