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Foto: Sharon Mccutcheon/ Unsplash
Foto: Sharon Mccutcheon/ Unsplash

Staatliche Hilfe für Gastronomen

Kredite ohne Grenzen - und sonst?

Finanzminister Olaf Scholz kündigt finanzielle Unterstützung für Gastronomiebetriebe an. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert weitere Sofortmaßnahmen zur Rettung der Branche.
Beinahe täglich trudeln neue Hiobsbotschaften und Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus ein. Bund und Länder haben weitere drastische Schritte im Kampf gegen das Virus beschlossen: Viele Geschäfte müssen schließen. Nur Supermärkte, Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben geöffnet. Ministerpräsident Volker Bouffier verkündete am 16. März die eingeschränkten Öffnungszeiten für Restaurants. Ab dem 18. März dürfen gastronomische Betriebe nur noch zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet sein. Kneipen, Bars und Clubs werden unabhängig von der Besucherzahl bis auf Weiteres geschlossen.

In Berlin hat die Bundesregierung „Kredite ohne Grenzen“ für deutsche Unternehmen angekündigt. Restaurants sind in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen, da die Einschränkung des öffentlichen Lebens nun behördlich angeordnet ist. Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, sagt: „Die Zukunft vieler der 223.000 Unternehmen des Gastgewerbes mit über 2,4 Millionen Erwerbstätigen ist akut bedroht.“

Laut Finanzminister Olaf Scholz werden mehrere Maßnahmen direkt umgesetzt um den Gastronomiebetrieben zu helfen: Es können künftig Steuern gestundet werden. Dies gilt für Betriebe, die aktuell wegen Corona keine oder kaum noch Einnahmen haben. Dafür müssen des Weiteren keine Zinsen gezahlt werden. Steuervorauszahlungen können ab sofort direkt angepasst werden. Hierfür muss Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufgenommen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wie das Abstellen von Strom oder Wasser wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, wenn man von den Auswirkungen des Virus betroffen ist. Für Liquidität ist laut Scholz durch die Förderbank Kfw, Kreditanstalt für Wiederaufbau, gesorgt. Eine Kreditvergabe wird seitens der Kfw im Hintergrund abgesichert. Für dieses unbegrenzte Kreditprogramm ist es erforderlich, zunächst die eigene Hausbank beziehungsweise den Finanzpartner zu kontaktieren. Nach oben hin gibt es keine Grenze bei der Kreditsumme. Unterschieden wird lediglich in Unternehmen, die länger als fünf Jahre auf dem Markt sind und solchen, die weniger lang bestehen.

Olaf Scholz sieht die Mehrwertsteuersenkung kritisch und hält Kurzarbeit im Moment für die beste Lösung in der Gastronomie. Unternehmen sollen einen leichten Zugang zu Kurzarbeitergeld bekommen. Dabei wird ein Teil des Lohns der Beschäftigten vom Staat getragen. Hierfür müssen sich Betriebe an die Bundesagentur für Arbeit wenden und einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Scholz arbeite desweiteren im Moment an der Entwicklung eines Fonds, auf den Kleinbetriebe, die weiterhin laufende Kosten zu tragen haben, voraussichtlich aber keine Einnahmen mehr haben, zugreifen können. Darüber hinaus wird Gastronomiebetrieben derzeit geraten, ihre Kostenkalkulationen im Auge zu behalten und die variablen Kosten auf ein Minimum zu reduzieren. Desweiteren sollte man mit seinem Vermieter besprechen, ob eine Zahlungspause oder Reduzierung der Miete zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.
 
19. März 2020, 11.54 Uhr
mad
 
 
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