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Foto: Initiative Gastronomie Frankfurt e.V.
Foto: Initiative Gastronomie Frankfurt e.V.

Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit?

Frankfurter Gastronomie diskutiert über Arbeitszeit

Das „starre Arbeitszeitkorsett“ schade dem Gastgeber-Standort, klagen Gastronomen. Dem widerspricht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Durch das geltende Arbeitszeitgesetz müssen die Arbeitszeiten von Beschäftigten der Gastronomie und Hotellerie minutengenau dokumentiert werden – das soll der Einhaltung von Mindestruhezeiten dienen. Die Höchstarbeitszeit ist laut diesem Gesetz auf täglich acht, in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden festgelegt.

Der DEHOGA wirbt zur Bundestagswahl für die Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit. Laut einer Branchenumfrage mussten im Jahr 2015 54,2 Prozent der Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ihre Öffnungszeiten reduzieren. 50,4 Prozent der Betriebe haben ihr Leistungsangebot eingeschränkt und 32,5 Prozent ihre Ruhetage erhöht. „Die Zahlen untermauern dramatisch, wie sehr das starre Arbeitszeitkorsett dem Gastgeber-Standort schadet“, so Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes.

Von der Umstellung auf wöchentliche Arbeitszeiten verspricht man sich mehr Wettbewerbsfähigkeit für den Gastgeber-Standort-Deutschland. Für die Beschäftigten werde das bedeuten, dass deren Arbeitszeiten individuell und flexibel auf die Woche verteilt werden, ohne die Gesamtarbeitszeit zu verlängern, so DEHOGA-Pressesprecher Christopher Lück.

Die Initiative Gastronomie Frankfurt e.V. befürwortet das Vorhaben: „Die Initiative spricht sich für die von der DEHOGA geforderten Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit aus. Das derzeitige Arbeitszeitgesetzt geht, zumindest in der Gastronomie, an der Realität vorbei und erschwert die Arbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich. Ruhepausen sind natürlich wichtig und auf die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist strengstens zu achten, aber wir sind nun mal keine Unternehmen, die ihre Arbeiten auf einen anderen Tag schieben können. Wir Gastronomen müssen grundsätzlich flexibel auf unsere Gäste und deren Wünsche reagieren können; gleichzeitig wünschen sich auch viele unserer Mitarbeiter eine flexible Gestaltung.“, so die beiden Vorstände Madjid Djamegari und James Ardinast (Bild oben).

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes strikt ab. Guido Zeitler, der neue NGG-Vize, äußert sich wie folgt zu dem Sachverhalt: „Die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden täglich und an bis zu sechs Tagen in der Woche auszudehnen, ist wirklichkeitsfremd und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Es ist falsch, dass das Arbeitszeitgesetz nicht flexibel ist: Im Gastgewerbe wird seit jeher sehr flexibel gearbeitet – mit wöchentlichen, monatlichen Arbeitszeitkonten, flexiblen Schichtplänen, Teildiensten oder Teilzeitarbeit. Wer die tägliche Arbeitszeit ausdehnen will, spielt mit der Gesundheit der Beschäftigten.“ Außerdem weist er darauf hin, dass die Arbeitgeber nach eigenen Aussagen seit Jahrzehnten gegen das Arbeitszeitgesetz verstießen und nun versuchen, dies mit der Änderung des Gesetzes zu legalisieren.
 
19. April 2017, 16.15 Uhr
kab
 
 
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