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Foto: Timo R. / pixelio.de
Foto: Timo R. / pixelio.de

Dritter H5N8-Fall in Hessen

Was macht die Vogelgrippe mit der Weihnachtsgans?

Nach dem ersten Fall der Vogelgrippe in Nordhessen sind zwei weitere, mit dem Virus infizierte Vögel in Sossenheim und dem Opel-Zoo aufgefunden worden. Für das Geflügel bedeutet das strikte Stallpflicht. Doch was wird aus der Weihnachtsgans?
Vergangene Woche wurde die Stallpflicht für alle Freiland-Geflügelbetriebe in Hessen verhängt, nachdem bei einer toten Wildente im nordhessischen Waldeck-Frankenberg das H5N8-Virus festgestellt wurde. Kurz darauf hat sich ein weiterer Fall bei einer in Sossenheim aufgefundenen Kanada-Gans bestätigt. Nun wurde ein dritter Fall bei einem Rosa-Pelikan im Opel-Zoo bekannt.

Für die Geflügelbauern gelten nun Aufstallung und die damit verbundenen verschärften Hygienebestimmungen als Sicherheitsmaßnahme. Franziska Richter vom hessischen Umweltministerium erklärt, dass die Stallpflicht und die sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen vorerst nur für Betriebe ab 1.000 Tieren galten. Diese Bestimmungen seien mit der voranschreitenden Verbreitung des Virus in der vergangenen Woche jedoch auch für kleinere Betriebe ausgesprochen worden. Johanna Bös, Leiterin des Geflügelmarktes in Schöneck findet diese Maßnahmen gut, da viele Geflügelbauern das massenhafte Sterben ihrer Bestände finanziell ruinieren würde und sie für solche Fälle auch meist nicht ausreichend versichert seien. Dem Schönecker Hof bereitet die Aufstallung keine großen Schwierigkeiten, da im Stall genügend Platz für die Vögel sei. „Ich kann mir allerdings vorstellen, dass größere extensiv betriebene Höfe nun durchaus vor Problemen stehen“, sagt Bös.

Hat die Stallpflicht auch Auswirkungen auf die Qualität unserer Freiland-Weihnachtsgänse? Freilandgeflügel darf bis zu 12 Wochen nach verhängter „Aufstallung“ noch als solches deklariert werden. „Wenn wir unsere Vögel nicht mehr als Freiland-Geflügel verkaufen könnten, dann müssten wir sie viel günstiger anbieten, was uns wiederum große Probleme bereiten würde“, erklärt Bös. Eine Qualitätsminderung des Fleisches sei bei Einhaltung der 12-wöchigen Frist auch sehr unwahrscheinlich. Verbraucher können sich also weiterhin auf den weihnachtlichen Gänseschmaus freuen. Wer allerdings sehr großen Wert auf die Freilandhaltung legt, muss in diesen Zeiten Abstriche machen.
 
1. Dezember 2016, 10.00 Uhr
kabö
 
 
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