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Foto: Victor He/unsplash
Foto: Victor He/unsplash

Fehlende Perspektiven

DEHOGA: Kritik am Infektionsschutzgesetz

Der Präsident des DEHOGA Bundesverbands kritisiert das Fehlen von Entschädigungs- oder Kompensationsregelungen für Hotellerie und Gastronomie im neuen Infektionsschutzgesetz. Die Branche brauche sichere Perspektiven.
Die Lage von Gastronomie und Hotellerie ist angespannter denn je. In Kürze befindet sich die gesamte Branche seit sechs Monaten im Lockdown. In vielen Fällen bedeutet das geschlossene Türen oder mindestens erheblich geringere Umsätze im To-go-Betrieb, während die Fixkosten meist gleichbleiben. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wird die Lage nicht besser.

Kritik der DEHOGA

In einer Pressemitteilung vom Freitag übte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Guido Zöllick, Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz. Trotz der ökonomischen Dringlichkeit seien darin erneut keine Entschädigungs- oder Kompensationsregelungen für geschlossene oder nur eingeschränkt geöffnete gastgewerbliche Betriebe verankert worden: „Wenn dem Gastgewerbe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit und die übrige Wirtschaft abverlangt wird, muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen“, so Zöllick am Freitag.

Zöllick kritisierte zudem ausstehende Nothilfen. Insbesondere Betriebe, die erst im Februar Hilfen beantragen konnten, würden noch auf die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen warten. Außerdem müsse das aktuelle branchenübergreifende Hilfsprogramm Überbrückungshilfe III dringend nachgebessert werden. Es ginge dabei vor allem darum, das Überleben größerer Unternehmen zu sichern.

In diesem Zusammenhang, so Zöllick weiter, sei es ein „zwingender“ Schritt, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen. Diese wurde zunächst vom 1. Januar bis zum 30. April 2021 für all jene Betriebe ausgesetzt, die seit dem 1. November 2020 vorgesehene staatliche Hilfeleistungen noch nicht erhalten haben. Mit Blick auf die Aufhebung dieser Aussetzung in wenigen Tagen betont Zöllick: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwenigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen.“

„Die Moral ist am Ende“

Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Hessen pflichtet Zöllicks Kritik und Forderungen bei. Im Hinblick auf Zöllicks Appell, Perspektiven für die Branche zu bieten, betont Wagner: „Die Moral ist am Ende. Was das Infektionsschutzgesetz an dieser Stelle beweist, ist, dass klar gesagt werden kann, was bei steigender Inzidenz passiert. Was wir nun brauchen ist ein Plan für das Gegenteil, die Deklination nach unten, also für fallende Fallzahlen und kontrollierte Öffnungen.“ Vonseiten der DEHOGA Hessen würden der Landesregierung hierzu bereits Pläne vorliegen, so Wagner.
 
26. April 2021, 12.15 Uhr
srs
 
 
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